Donnerstag, 22. Oktober 2009

Die Eigentumsproblematik im Lichte des Geldsystems

(Vortrag auf der Tagung der Akademie auf Zeit „Solidarische Ökonomie“ in Warburg-Germete, März 2009)
Eine der zentralen Fragen einer solidarisch wirtschaftenden Gesellschaft – und nicht nur einer solchen, sondern der Gesellschaft überhaupt - ist die nach dem Eigentum und dem Geld, die beide miteinander zu tun haben. Sie wird ja gerade in der jetzigen großen Krise wieder vehement in der ganzen Gesellschaft, bis in die Regierungsparteien hinein, erörtert. Sollen Banken verstaatlicht, also „enteignet“ werden? Woher will der Staat das Geld nehmen, das er mit seinen Rettungsaktionen in nie gekannten Mengen ins Bankwesen und in die Industrie pumpt? Was soll weiter damit geschehen? Und vor allem: Was bedeutet das alles?



Der Begriff „Eigentum“ drückt nicht nur einen Rechtsanspruch auf eine Sache aus, sondern – auch wenn sich das im öffentlichen Bewusstsein so nicht vordergründig darstellt – in allererster Linie einen ökonomischen Sachverhalt. Eigentum des Menschen ist ursprünglich und primär die von ihm angeeignete, d. h. durch Arbeit umgewandelte Natur. Der Mensch produziert, was er konsumieren will, und erwirbt so Eigentum. Dies, aber natürlich nicht nur dies, unterscheidet ihn wesentlich vom Tier. Und ab einer bestimmten Entwicklungsstufe tauschte er sein Produkt, ehe er es verbrauchte, mit anderen Produzenten aus. Wir nennen dies Warenaustausch. Der einzelne Produzent verwandelte dabei sein Eigentum aus der einen in eine andere Gebrauchs-Form. Und wieder ab einer bestimmten Entwicklungsstufe wurde dieser Tausch durch Geld vermittelt. Es, das Geld, ging hervor aus einer Ware wie alle anderen, eignete sich aber als Edelmetall ganz besonders für diese Mittlerfunktion. Ich erspare mir an dieser Stelle weitere theoretische Einzelheiten. Nur hervorheben möchte ich, dass alle diese Tauschtransaktionen noch Privatsache von Privatpersonen waren und ihr (privates) Eigentum betrafen. Ich betone das, weil sich das im Laufe des 20. Jahrhunderts ändern sollte, wie ich gleich zeigen werde. Doch an diesem Punkt meiner Betrachtung hatte jeder Käufer und jeder Verkäufer mit seiner Ware und mit seinem Geld noch ein tatsächliches Äquivalent in der Hand, einen wirklichen Wert, ein Produkt gesellschaftlicher Arbeit, ein Faustpfand sozusagen als Grundlage des Vertrauens in einer Gesellschaft von privaten Produzenten. Diese verband nichts weiter als ihr Interesse nur an diesem Tausch. Davon abgesehen hatten sie nichts miteinander zu tun, ging jeder seiner Wege.

Mit dem Umlauf von Papiergeld, Buchgeld usw. änderte sich das – zunächst nur ein wenig. Denn dieses Papier war nicht mehr Wert, sondern vertrat ihn nur noch als Zeichen. Der wirkliche Wert selbst lagerte als Edelmetall bei der staatlichen Notenbank. Aus einem bipolaren – privaten – Verhältnis Käufer-Verkäufer war ein Dreiecksverhältnis geworden. Der Staat mit seiner Notenbank war hinzugekommen als Garant, der Vertrauen schaffte, indem und soweit er durch seine Geldpolitik dafür sorgt, das dieses Papier tatsächlich gegen das Gold eingetauscht werden konnte, welche es vertrat. Darin erschöpfte sich weitgehend des Staates ökonomische Funktion .Was bedeutete diese Veränderung im Geldwesen in Bezug auf das Eigentum?

Das Geld war mit einem Mal nicht mehr wirkliches Eigentum, sondern zu einem Zeichen für bzw. Anspruch auf reales, sachliches Eigentum, auf gesellschaftlich umgewandelte, angeeignete Natur geworden. Dieses wirkliche Eigentum lag in seiner primären Gestalt bei der Notenbank, sekundär in den Warenlagern der Gesellschaft. Aus Eigentum wurde ein Recht auf Eigentum von bestimmter Menge. Dies war eine bestimmte Menge vergegenständlichter gesellschaftlicher Arbeit, ausgedrückt in Goldquanta. Das ist keine Erfindung von Karl Marx, sondern der übernahm einfach eine grundlegende Erkenntnis seiner ökonomischen Vordenker, der englischen klassischen Ökonomen Adam Smith und David Ricardo.

Seit dem zweiten Weltkrieg lagerte dieses Gold-Eigentum als Deckung für den US-Dollar und laut Abkommen von Bretton Woods auch für die an den Dollar durch feste Wechselkurse gekoppelten anderen Währungen im amerikanischen Fort Knox und im Keller der Federal Reserve Bank in Manhattan. Der amerikanische Staat hatte sich 1944 mit diesem Abkommen verpflichtet, bei Bedarf je 35 US-Dollar gegen 1 Feinunze Gold einzutauschen. Die USA waren völlig autonom in ihrer Währungs- und Geldpolitik, während alle anderen Mitglieder des Bretton-Woods-Systems ihren Wechselkurs gegenüber dem Dollar durch Devisenmarktinterventionen sicherzustellen hatten. Das schien eine Basis für das allgemeine Vertrauen in die Geld- und Währungsstabilität der westlichen Welt zu sein.

Als aber die USA begannen, ihre Hegemonialpolitik (Ich erinnere nur an die Kriege in Korea und Vietnam sowie an die atomare und technologische Hochrüstung gegen die UdSSR!) durch Erhöhung der umlaufenden Geldmenge (und damit indirekt durch die anderen Mitgliedsländer des Systems bzw. durch die auf Dollar-Basis handelnden Staaten) zu finanzieren, wurde die Welt mit Dollars überschwemmt. Die angeschlossenen Länder bzw. ihre Notenbanken mussten Dollars aufkaufen, um ihre Wechselkurse auf dem beschlossenen Niveau zu halten. Diese Kurse stimmten mit der ökonomischen Realität bald nicht mehr überein. Schon 1969 entsprachen die Goldreserven der USA nicht einmal mehr den Dollarbeständen eines einzigen Mitgliedslandes, nämlich Frankreichs zum Beispiel. Im August 1971 aber deckten sie nur noch zu einem Viertel die tatsächlichen Auslandsschulden der Vereinigten Staaten ab.

Damit war der papierne US-Dollar zu einer höchst unsicheren Währung geworden. Denn die Wahrscheinlichkeit, das Versprechen seiner Einlösung gegen Gold zum Kurs von 35 Dollar je Unze im Falle einer allgemeinen Flucht aus dem Papiergeld wahrnehmen zu können, war auf 25 Prozent gesunken. Wer ihn besaß, versuchte, ihn schnell wieder loszuwerden und möglichst in Realwert (z.B. Gold) zu verwandeln. Und darum stieg der Goldpreis im freien Handel. Ende Juli 1971 lag er bereits bei 42 Dollar, also 7 Dollar, das waren 20 Prozent, über dem amerikanischen Notenbank-Standard. In Europa wurden Vorsichts- und Abwehrmaßnahmen ergriffen. In der Schweiz wurde unter anderem in Aussicht genommen, die „Flucht“ von Geld in die Schweiz unattraktiv zu machen durch eine Aufhebung der Verzinsung dieser Gelder. Und die Bank von Frankreich begrenzte das Niveau der Auslandsverbindlichkeiten der zum Devisenhandel zugelassenen Banken auf den Stand von Anfang August. Das bedeutete, dass die Banken ihre Dollarbestände ab diesem Zeitpunkt nicht weiter erhöhen durften. Zu allem Überfluss verzeichnete die New Yorker Börse nun auch noch Kurseinbrüche bei Aktien. Das alles beschleunigte die weltweite Flucht aus dem Dollar und aus amerikanischen Aktien.

Angesichts der Dramatik der Situation entschloss sich Präsident Nixon kurzerhand, die Goldkonvertibilität des US-Dollars einfach aufzuheben und auch einen Lohn- und Preisstopp sowie Handelsrestriktionen zu verordnen, was damals von Kommentatoren als „Jahrhundertvertragsbruch der USA“ qualifiziert wurde und bis zur Verkündung in einer sonntäglichen Abendansprache des Präsidenten im Fernsehen am 15. August 1971 für alle Welt „undenkbar“ war. Viel weiter reichten die öffentlichen Einschätzungen nicht. Ich neige dazu, diesen Schritt von Präsident Nixon als Amerikas Geniestreich zu bezeichnen. Es war ein genialer finanztechnischer Schachzug zur Entschuldung des amerikanischen Staates bzw. seiner Notenbank. Inwiefern?

Die Zig-Billionen Dollar in der Welt repräsentieren seitdem überhaupt keine bestimmte Wertmasse mehr. Waren und Leistungen, die für dieses Geld einmal erworben bzw. verkauft wurden, sind längst verbraucht. Und wer dieses Geld heute besitzt, hat nur noch „Ansprüche“ in der Hand. Aber worauf und wem gegenüber eigentlich? Niemand in der Welt ist oder hat sich verpflichtet, seine Waren und Leistungen gegen diese Scheine und schon gar nicht in einem bestimmten Verhältnis zu verkaufen. Und mit den übrigen Währungen ist es seitdem nicht besser bestellt. Aller Handel beruht seitdem nur noch allein auf der allgemeinen Hoffnung, dass man mit diesem Geld auch künftig wie zuvor kaufen, also wirkliches Eigentum erwerben kann und dass notfalls „der Staat“ die Sache schon richten werde – aller weit verbreiteten Ablehnung staatlichen Dirigismus’ zum Trotz. Die nun, in diesem Jahr 2009 weltweit ergriffenen staatlichen „Rettungsmaßnahmen“ in bisher für unmöglich gehaltenem Ausmaß sind der schlagende praktische Beweis – den theoretischen werde ich gleich fortsetzen – dafür, dass sich in den letzten drei bis vier Jahrzehnten ungeheure Veränderungen in der Ökonomik der Weltgesellschaft vollzogen haben. Diese bestehen ihrem allgemeinen Wesen nach darin, dass alles Produzieren und Wirtschaften seinen privaten Charakter verloren hat und zu einer direkt allgemeinen gesellschaftlichen Angelegenheit geworden ist.

Was bedeutete der 15. August 1971 für die Eigentumsfrage? Es dürfte die bedeutendste Enteignungsaktion in der Menschheitsgeschichte gewesen sein. Denn sie betraf wahrscheinlich die größte je enteignete Wertmasse, nämlich die gesamten Goldreserven der USA im Umfang von mehr als 8.000 t dieses Edelmetalls, und Hunderte, ja Tausende Millionen Menschen, nämlich alle, die über Dollar-Scheine oder Dollar-Guthaben verfügten. Ihr Anspruch auf dieses bestimmte Eigentum, auf dieses bestimmte, von ihrem Geld repräsentierte Goldquantum gegenüber der Federal Reserve Bank war ihnen genommen und durch ganz nebulöse Ansprüche auf irgendetwas und gegenüber irgendjemandem ersetzt worden. - Oder nicht? Nein, es waren – bei genauem Hinsehen, was bis heute allerdings kaum jemand getan hat - nicht Ansprüche gegenüber irgendjemandem, sondern – wie vorher auch - gegenüber dem Herausgeber dieses Geldes, dem Staat mit seiner Notenbank geworden! Und es waren nicht Ansprüche auf irgendetwas, sondern – ebenfalls wie zuvor - auf verausgabte gesellschaftliche Arbeit geworden, aber nun nicht mehr in der Gestalt von Gold, sondern irgendeiner beliebigen Ware auf dem Markt. Doch in welcher Relation?

Wie viel Arbeit der Gesellschaft repräsentiert die Geldeinheit? Bis 1971 stellten jeweils 35 US-Dollar so viel gesellschaftliche Durchschnittsarbeit dar, wie zur Produktion von einer Unze Gold erforderlich waren. Gemessen, besser: festgestellt, wurde dies auf dem Warenmarkt, im Tausch der Waren, auch des Goldes. Seitdem aber repräsentiert die Geldeinheit direkt, also nicht mehr vermittelt und ausgedrückt durch eine bestimmte Goldmenge, gesellschaftliche Arbeit. Nämlich so viel, wie sie im Durchschnitt beim Kauf von Arbeit auf dem Arbeitsmarkt kostet. Wenn also nach Angaben des Beratungsunternehmens Globis GmbH, Berlin, der Durchschnittslohn in den USA bei 2.100 Dollar monatlich liegt, dann entspricht das etwa einem Stundensatz von 10 Dollar pro Stunde. Das heißt, in den USA repräsentieren zurzeit 10 Dollar etwa 1 Stunde gesellschaftliche Durchschnittsarbeit.

Und wo ist nun das eigentliche Eigentum geblieben, wie es einst als Gold vom Geld repräsentiert wurde? Die vom Geld nun direkt dargestellte Arbeit existiert in der ungeheuren Waren- und Gütermasse, die sich auf dem Markt und – quasi als deren Vorstufe und Mittel der Produktion – im Produktionsprozess der Gesellschaft befindet und agiert. Dieses sachliche Eigentum hat seinen privaten Charakter verloren. Denn auf dieses Eigentum haben nun alle diejenigen in dem Maße Anspruch, die und wie sie Geld besitzen. Geld und Eigentum, aber auch dessen Produktion und Verbrauch sind von einer privaten zu einer öffentlichen Angelegenheit der ganzen Gesellschaft geworden. Die Regeln und Kompetenzen im Umgang damit hat die Gesellschaft in einem ungeheuren Gesetzeswerk festgehalten und – darüber ist hier auch von uns vor allem zu beraten – künftig weiter den Erfordernissen entsprechend zu gestalten. Für eine der wichtigsten Erfolgsvoraussetzungen halte ich dabei, dass der Glaube an die Ewigkeit des Privateigentums im Produktions- und Verteilungsprozess der Gesellschaft durch Einsicht in deren gesellschaftlichen, solidarischen Charakter überwunden wird. In unserem Kreis dürfte das kaum ein Problem sein.

Ein paar Bemerkungen noch zu praktischen Fragen: Gerade auch in den aktuellen Auseinandersetzungen über eine Bewältigung der Krise durch staatliche Beteiligungen oder Verstaatlichungen wird von Unternehmerseite argumentiert, der Staat sei doch nicht der bessere Unternehmer oder Banker. Das ist völlig richtig. Aber darum geht es doch gar nicht! Es geht einzig und allein um die Frage: Nach welchen Prinzipien und nach welchen Regeln wird in diesem Land, auf diesem Kontinent, in dieser Welt von heute bzw. von morgen produziert und gewirtschaftet? Und da kann ich nur feststellen, wir haben allergrößten Reformbedarf. Es gilt, den ganzen gesellschaftlichen Überbau, insbesondere das Rechtssystem, aber auch unsere Vorstellungen vom Reichtum, den Bedingungen der bereits veränderten ökonomischen Basis dieser Gesellschaft anzupassen. Und das kann nur damit beginnen, dass sich endlich im gesellschaftlichen Bewusstsein etwas ändert, dass diese Gesellschaft als ganze – und nicht nur einige wenige „Aktivisten“ - sich der Gesellschaftlichkeit ihrer Existenz voll bewusst wird, dass sich die Erkenntnis allgemein durchsetzt: Unsere ganze Ökonomik ist vergesellschaftet, sie hat ihren privaten Charakter bereits verloren – sowohl was die Produktion als auch was die Verteilung betrifft. Es muss allgemein verstanden werden: Diese in ihrer Basis bereits solidarisch strukturierte Ökonomik funktioniert nicht, wenn sie von Prinzipien des Individualismus und des hemmungslosen Kampfes aller gegen alle gesteuert wird. Solidarische Ökonomie, solidarisches Wirtschaften ist kein Wunschtraum, sondern ein aus den objektiven Verhältnissen erwachsenes Gebot der Stunde.

Wer aber heute noch „Verstaatlichungen“ beschwört oder verteufelt, lebt mit Illusionen und Gespenstern. Denn das Private der Wirtschaft existiert nur noch in den Köpfen – bei den einen als Gespenst, bei den anderen als Illusion. Und mit der Verstaatlichung verhält es sich dementsprechend. Ihrer bedarf es gar nicht mehr, sondern nur noch einer Anpassung unseres Wirtschaftsrechts an die Erfordernisse der Realität. Wir brauchen klare Prinzipien und eindeutige Kompetenzen der ökonomisch Handelnden, vor allem der „Unternehmer“ und der „Manager“ in Industrie und Finanzwesen. Nicht deren Versagen verursachte die jetzige Krise. Wer dies behauptet, macht es sich zu leicht mit der Suche nach „Schuldigen“. Denn die jetzt Verklagten haben nur systemgerecht gehandelt. Versagt hat die Politik, welche den gesetzlichen Rahmen dieses Systems schuf, versagt hat vor allem die ökonomische Wissenschaft mit ihrer Verantwortung für das ökonomische Bewusstsein dieser Gesellschaft und versagt hat diese ganze Gesellschaft, die – gleichsam in einem Konsum- und Bereicherungsrausch – sich von den Leithammeln hat mitreißen lassen, ohne sich schon vor etwa einem halben Jahrhundert, spätestens als sich der Club of Rom zu Wort meldete, mit „normalem Menschenverstand“ auf der Hand liegende Fragen hätte stellen müssen wie: Was wird geschehen, wenn in absehbarer Zeit Milliarden Menschen auf der ganzen Welt so leben wollen wie die einige hundert Millionen Westeuropäer und Nordamerikaner? Oder: Wie soll es geschehen bzw. was geschieht da, wenn sich Finanzvermögen binnen Jahresfrist vervielfachen? Solche Fragen haben sich nicht einmal verantwortliche Bundespolitiker und hohe Würdenträger der Kirche gestellt, wie ich vorigen Herbst – nur einen Tag nach unserer letzten Zusammenkunft in Imshausen – in Berlin auf einer Luther-Konferenz über die Zukunft von Wirtschaft und Gesellschaft aus dem Munde anwesender Prominenter selbst erfuhr. Sie alle seien von der Krise völlig überrascht worden und hätten nie verstanden, was da im Weltfinanzsystem eigentlich vor sich ging, gestand jeder einzelne von ihnen. Armes Deutschland!

Was erwarte ich nun also von der Politik? Akut muss sie dem ganzen Geld- und Finanzsystem ein „vernünftiges“ Korsett anlegen – mit Einkommens- und Vermögensgrenzen, die jedem einzelnen Mitglied der Gesellschaft genügend soziale Sicherheit (durch Mindesteinkommen) wie auch (mit oberen Einkommensgrenzen) ökonomischen Freiraum gewährt, der Gesamtheit aber wirtschaftliche Stabilität garantiert, indem ein solches Korsett der Sucht, gigantische Finanzberge – nicht zuletzt auf Kosten unseres Sozialgefüges, der Umwelt und von Naturressourcen - anzuhäufen, Grenzen setzte – eben auch durch Höchstgrenzen für Finanzvermögen. Das wäre nicht zuletzt ein Dienst auch an der Demokratie. Denn wo dem Geld- und Finanzsystem durch gesellschaftliche Kontrolle Grenzen gesetzt sind, ist auch die gesellschaftliche Macht des Geldes begrenzt. Sodann muss die Politik eine Wirtschafts- und Sozialverfassung erarbeiten, mit welcher die Konsequenzen aus einem neuen ökonomischen Denkansatz, wie ich ihn hier zu skizzieren versuchte, gezogen werden. Dass dies keine nationale, sondern mindestens eine regionale, wenn nicht eine Aufgabe der Weltgemeinschaft ist, versteht sich angesichts der Globalisierung von selbst. Ebenso klar ist wohl, dass dies Zukunftsmusik ist, die ich hier nicht zu spielen habe. Dennoch möchte ich an Hand einiger weniger Hinweise auf Prinzipien deutlich machen, in welchen Richtungen weiterzudenken und eine solidarische, tatsächliche Leistungsgesellschaft zu gestalten ist:

Erster Grundsatz einer neuen Geldpolitik muss sein, dass Geld eine ideelle Darstellung geleisteter gesellschaftlicher Arbeit ist und daher nur als solche Widerspiegelung, als Quittierung einer tatsächlichen Arbeitskost, zu entstehen hat bzw. in Umlauf zu bringen ist. Es kann sich nicht von selbst, aus sich heraus, beispielsweise durch Zinsnahme, vermehren.

Zweitens: Geld ist ein Instrument der gesellschaftlichen Buch- und Rechnungsführung über die Verausgabung gesellschaftlicher Arbeit und deren Bewegung durch den gesellschaftlichen Reproduktionsprozess, also über Produktion und Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums. Es ist damit eine öffentliche Angelegenheit, und seine Bewirtschaftung nach gesellschaftlichen Regeln ein Monopol des Staates. Der einzelne Produzent erhält mit dem Lohn in Form von Geld eine Bescheinigung, dass er für die Gesellschaft soundso viel Arbeit geleistet hat, und erwirbt damit Anspruch und Recht, Produkte aus dem gesellschaftlichen Fonds, auf dem Markt, zu erwerben, die gleich viel Arbeit kosten.

Drittens: Das reale gesellschaftliche Produkt in seiner Sachform ist von begrenzter Lebensdauer und muss dementsprechend verbraucht werden. Dies muss die Geld- und Finanzpolitik des Staates – im Einklang mit der Wirtschaftspolitik – gewährleisten. Für den einzelnen Bürger bedeutet das: Auch er muss seinen Anspruch realisieren, sein Geld ausgeben – durch Kaufen, Verschenken oder Verleihen. Tut er das nicht, so blockiert er dadurch den gesellschaftlichen Reproduktionsprozess, die allgemeine Nachfrage auf dem Markt. Deshalb geht auch sein Anspruch an die Gesellschaft verloren, indem der Staat Vermögensbestände oberhalb bestimmter Grenzen wegsteuert und für Marktnachfrage sorgt.

Viertens: Durch die ökonomische Globalisierung ist auch die staatliche Verantwortung globalisiert worden. Darum hat die internationale staatliche Gemeinschaft weltweit an der Gestaltung einer solidarischen Leistungsgesellschaft zu arbeiten.

Fünftens: Als „gesellschaftliche Arbeitsquittung“ drückt das Geld einen Anspruch seines Besitzers auf einen entsprechenden Teil des Produkts der Gesellschaft, also ihres Produktionsfonds, und damit Teilhabe am Produktivvermögen der Gesellschaft aus. Und der gesamte gesellschaftliche Produktionsfonds ist daher – ökonomisch gesehen - nicht mehr Privateigentum von Unternehmern, sondern Produktivvermögen der Gesellschaft als ganze. Diesen bereits gegebenen ökonomischen Sachverhalt gilt es in unserem Rechtssystem klar zu fixieren. Dem kommt der Umstand entgegen, dass heute der so genannte „Eigenkapitalanteil“ sogar auch in den mittelständischen Unternehmen ohnehin nur noch zirka ein Viertel des Betriebsvermögens ausmacht, während die überwiegende Masse geliehenes „Fremdkapital“ darstellt.

Der Unternehmer selbst – und erst recht der Manager einer „Kapitalgesellschaft“ – ist so gesehen zu einem „Betriebsleiter im Auftrag der Gesellschaft“ geworden, ausgestattet mit bestimmten Kompetenzen und Vollmachten, die es rechtlich noch klarer zu umreißen gilt, ohne in kleinliche Bevormundung zu verfallen. Und auch in dieser Hinsicht hat sich in der Praxis bereits ein sichtbarer Wandel vollzogen: Der Unternehmer kann schon lange nicht mehr nach persönlichem Gutdünken handeln, sondern ist an zahllose Rechtsvorschriften und Normen gebunden, bis hin zur Gestaltung seiner betriebswirtschaftlichen Rechnungsführung, Arbeits- und Lohngestaltung usw. Klare rechtliche Regelungen und Grenzen seiner Kompetenzen und Verantwortung könnten ihm künftig durchaus größere „unternehmerische Freiheit“ und Sicherheit gewähren als er heute genießt.

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1 Kommentar:

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