Von
Heerke Hummel
(Erschienen in: „Das Blättchen“, Nr. 25/2013 - http://das-blaettchen.de/16-jahrgang-2013/25-2013.html)
Nun soll er also laut Koalitionsvertragsentwurf
kommen, der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde; wenn auch nur sehr
schleppend ab dem Jahr 2015 im Verlaufe einer zweijährigen Übergangsphase bis
2017. Was alles in dieser Zeit in der Wirtschaft wirklich geschehen wird, weiß
heute niemand. Gutgläubige hoffen, Kritiker – besonders aus dem Lager der
Unternehmer – sorgen sich und warnen vor dem Verlust von Arbeitsplätzen. Wenn es
dazu Einestages und mit großer Wahrscheinlichkeit tatsächlich kommt, wird es
dem Kapital nicht schwer fallen, den Mindestlohn dafür verantwortlich zu machen.
In diesem Fall möge man sich dann daran erinnern, dass laut neuester Mitteilung
der Bundesagentur für Arbeit (BA) sich die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland
im November 2013 gegenüber dem Vormonat um 5.000 und gegenüber dem Vorjahr
sogar um 55.000 erhöht hat – auch ohne Einführung eines gesetzlichen
Mindestlohns und trotz konjunkturellen Aufschwungs seit geraumer Zeit.