(Erschienen in: Das Blättchen, Nr. 14/2010 - www.das-blaettchen.de -)
Seitdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 23. Juni mit einem Urteilsspruch die bisher bestehende Tarifeinheit aufgehoben hat, wonach in einem Betrieb entsprechend dem Prinzip „Ein Betrieb – eine Gewerkschaft“ nur e i n mit der Gewerkschaft ausgehandelter Tarif gültig sein kann, wird nun, wie Kommentatoren meinen, der Fall eintreten können, dass in ein und demselben Betrieb ein Mitglied, sagen wir, einer DGB-Gewerkschaft beispielsweise 7,60 Euro pro Stunde erhält, während sich ein Mitglied zum Beispiel einer christlichen Gewerkschaft mit vielleicht 7,40 Euro zufrieden geben muss. Und der Arbeitsbeginn des Ersteren könnte möglicherweise auf 8.00 Uhr festgelegt sein, der des Letzteren auf 7.30 Uhr. Ein wesentlicher Grund solcher Wende in der Rechtsprechung: „Man hat letztendlich sich dazu entschlossen, dass die Koalitionsfreiheit an dieser Stelle der entscheidende Maßstab ist und dass man durchaus eine Konkurrenz zwischen den verschiedenen Gewerkschaften auch im Betrieb haben kann“, vermutet man in IG Metall-Vorstandskreisen.